Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1. Anwendbarkeit und Definitionen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeiten, Verträge und Angebote, die von, mit oder im Namen von Maxani Animal Healthcare BV abgeschlossen und gemacht werden.
  2. Maxani Animal Healthcare BV hat seinen Sitz in der Leeuweriklaan 14B in Zeist und wird hier im Folgenden als Anbieter bezeichnet.
  3. Unter "Käufer" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die natürliche oder juristische Person verstanden, mit der der Anbieter einen (Kauf-)Vertrag abschließt, oder die Person, die den Auftrag für den Vertrag erteilt hat und auf deren Rechnung die Waren geliefert werden.
  4. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn die Änderungen ausdrücklich schriftlich zwischen dem Anbieter und dem Käufer vereinbart wurden.
  5. Verweist der Käufer auf (seine) Einkaufs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, so gelten die Bedingungen des Käufers nicht, es sei denn, die Bedingungen des Käufers stehen nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine gegenteilige Klausel in den Bedingungen des Käufers berührt dies nicht.
  6. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Lieferung (von Waren)" die Rede ist, schließt dies auch die Erbringung von Dienstleistungen, wie Beratung und sonstige Arbeiten, ein.
  7. Durch die bloße Erteilung eines Auftrags, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website und/oder die Entgegennahme der von uns gelieferten Waren akzeptiert die Gegenpartei die vorliegenden Bedingungen, es sei denn, sie lehnt diese oder eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Lieferant schriftlich zugestimmt hat, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 1.4 dieses Artikels abzuweichen.
  8. Bei der Erbringung von Dienstleistungen, wie z. B. Beratungen und anderen Arbeiten, bemüht sich der Anbieter um eine kompetente und sorgfältige Ausführung der Arbeiten.

 

Artikel 2: Angebote

  1. Alle Angebote bleiben 14 Tage lang gültig. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot und es können keine Rechte daran geknüpft werden.
  2. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht für künftige Bestellungen, es sei denn, der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin.
  3. Alle Preislisten, Broschüren, die mit einem Angebot zur Verfügung gestellt werden, in denen unter anderem das Gewicht der Produkte angegeben ist, werden so genau wie möglich angegeben, sind aber nicht verbindlich. Sie sind für den Lieferanten nur dann verbindlich, wenn sie von ihm ausdrücklich schriftlich in einem (Kauf-)Vertrag bestätigt werden.
  4. Die Übermittlung von Angeboten und/oder anderen Unterlagen verpflichtet den Lieferanten nicht zur Lieferung oder Annahme der Bestellung.
  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestellungen/Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.
  6. Wenn der Lieferant per Nachnahme liefert, wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, und der Lieferant behält sich das Eigentumsrecht an den zu liefernden Waren vor, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, und zwar nach dem Ermessen des Lieferanten. Wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist, gibt der Lieferant an, ab welchem Datum die Waren als geliefert betrachtet werden können und das Eigentum dem Abnehmer gehört.
  7. Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie alle Anhänge und Unterlagen, die sich auf unsere Angebote beziehen, sind Bestandteil der Angebote des Anbieters. All dies bleibt Eigentum des Anbieters und muss auf Verlangen an den Anbieter zurückgegeben werden und darf ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. Der Anbieter behält sich die Rechte aus dem geistigen - und gewerblichen - Eigentum vor.

 

Artikel 3: Vereinbarung

  1. Jeder Vertrag wird vom Lieferanten unter der aufschiebenden Bedingung - ausschließlich nach seinem Ermessen - geschlossen, dass der Käufer eine ausreichende Kreditwürdigkeit für die finanzielle Erfüllung des Vertrages nachweist.
  2. Bei oder nach Abschluss eines Vertrags ist der Anbieter berechtigt, vor der (weiteren) Erfüllung von der anderen Partei eine Sicherheit dafür zu verlangen, dass die Zahlungsverpflichtung erfüllt wird.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, wenn er es für erforderlich hält, andere Personen mit der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags zu beauftragen; in diesem Fall werden die Kosten gemäß den vorgelegten Kostenvoranschlägen weiterberechnet.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Anbieter, bei denen Dritte an der Erfüllung beteiligt sind oder die von Dritten im Auftrag des Anbieters ausgeübt werden.

 

Artikel 4: Preise

  1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preisangaben freibleibend.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Euro und exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie unvorhergesehener Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, sofern nicht anders angegeben.

 

Artikel 5: Lieferung und Lieferfrist

  1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei ab Lager zu erfolgen.
  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Sachen sofort nach der Lieferung auf sichtbare Schäden und Mängel zu überprüfen.
  3. Etwaige Unzulänglichkeiten sollten unverzüglich gemeldet werden.
  4. Die vom Anbieter angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich.
  5. Die Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet den Anbieter nicht zur Zahlung einer Entschädigung.

 

Artikel 6 - Verkehr

  1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Transport vom Anbieter bereitgestellt und die Kosten dafür sind im Preis enthalten. Sind die Kosten nicht im Preis inbegriffen, wird dies vom Anbieter ausdrücklich angegeben und der Käufer muss sie separat bezahlen.
  2. Wenn der Transport nicht vom Anbieter durchgeführt wird, ist der Käufer für die Pflege, die Handhabung und die eventuelle Deckung von Schäden während des Transports verantwortlich.

 

Artikel 7: Gewährleistung

  1. Die Garantie für die vom Anbieter gelieferten Waren ist auf das auf der Ware angegebene Verfallsdatum beschränkt.
  2. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Lagerung durch den Käufer. Die korrekte Art der Lagerung ist in der beiliegenden Anleitung zur Lagerung der Ware angegeben und kann unter anderem eine bestimmte Lagertemperatur der Ware beinhalten.
  3. Abgesehen von eventuellen Schäden und Mängeln, die an Ort und Stelle gemeldet werden müssen, besteht kein Rückgaberecht.

 

Artikel 8. Reklamationen

  1. Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in diesen Bedingungen müssen alle Reklamationen bezüglich der gelieferten Waren innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung schriftlich oder per E-Mail an den Lieferanten gerichtet werden, wobei die Art der Reklamation genau anzugeben ist. Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe von Gründen eingereicht werden.
  2. Wird die Beanstandung vom Lieferanten für begründet befunden, ist er lediglich verpflichtet, die mangelhaften Waren zu ersetzen, ohne dass die Gegenpartei darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung hat.
  3. Die Einreichung einer Beschwerde entbindet die Gegenpartei niemals von ihrer Zahlungsverpflichtung uns gegenüber.
  4. Die Rücksendung gelieferter Waren kann nur nach unserem schriftlichen Einverständnis unter den vom Lieferanten zu bestimmenden Bedingungen, z.B. hinsichtlich der Art der Versendung der Waren, erfolgen.

 

Artikel 9. Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt in Euro ohne jegliche Aussetzung oder Verrechnung auf das in der Rechnung angegebene Zahlungskonto des Anbieters.
  2. Bei Rechnungen über einem Betrag von 10.000 € ist vor der Lieferung eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Rechnungsbetrags zu leisten.
  3. Eine Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Der Käufer ist in Verzug, wenn diese 14 Tage verstrichen sind und er noch nicht an den Anbieter gezahlt hat.
  4. Befindet sich der Käufer in Verzug, werden alle Rechnungen des Anbieters an den Käufer, auch wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sofort fällig, es sei denn, der Verzug ist nicht auf ein dem Käufer zuzurechnendes Versäumnis zurückzuführen.
  5. Nach Erhalt einer Mahnung und erneuter Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen kann der Lieferant Inkassomaßnahmen ergreifen. Der Lieferant ist dann berechtigt, die Forderung abzutreten, wobei der Abnehmer neben dem dann fälligen Gesamtbetrag auch zur Zahlung der außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet ist, deren Höhe auf 15 % des fälligen Gesamtbetrags festgesetzt ist, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag und der eventuellen Gerichtskosten. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden zunächst zur Verringerung aller Kosten, dann zur Verringerung aller fälligen Zinsen und schließlich zur Verringerung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen verwendet. Auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung und alle laufenden Zinsen bezieht.
  6. Im Falle einer gemeinsamen Bestellung haftet jeder Käufer einzeln und gesamtschuldnerisch für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags.

 

Artikel 10. Aussetzung und Auflösung

  1. Der Lieferant ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer auszusetzen oder von allen Verträgen mit dem Abnehmer ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung zurückzutreten, ohne selbst zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, und zwar unbeschadet der sonstigen Rechte des Lieferanten, wenn:
  2. Der Käufer kommt einer Verpflichtung gegenüber dem Provider nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach;
  3. Der Käufer wird für insolvent erklärt oder ein entsprechender Antrag wird vom Provider oder einem Dritten bei Gericht eingereicht;
  4. Der Käufer hat einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihm wurde dieser vorläufig oder anderweitig gewährt;
  5. Das Unternehmen des Käufers wird stillgelegt oder liquidiert;
  6. Wenn Waren des Käufers beschlagnahmt werden, oder wenn der Käufer unter Verwaltung oder Vormundschaft gestellt wird.

Darüber hinaus werden alle Forderungen des Anbieters gegenüber dem Käufer, aus welchem Grund auch immer, sofort und in voller Höhe fällig.

 

Artikel 11. Haftung

  1. Die Gesamthaftung des Anbieters wegen nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zur Höhe der bis zum Zeitpunkt des Fehlers erklärten Auftragssumme beschränkt.
  2. Der Anbieter haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich der Stagnation des regulären Geschäftsgangs im Unternehmen des Käufers, oder für andere geschäftliche Verluste, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler bei der Ausführung der Arbeiten durch den Anbieter zusammenhängen oder dadurch verursacht werden.
  3. Der Auftragnehmer kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt mit der Verzögerung oder Aussetzung durch eine Bestimmung in diesen Bedingungen zusammenhängen.
  4. Eine Haftung des Anbieters wegen nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Ausführung eines Auftrages entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber den Anbieter unverzüglich und ordnungsgemäß unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels schriftlich in Verzug setzt und der Anbieter auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung der Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
  5. Der Anbieter haftet nicht für die Beschädigung oder Zerstörung von Daten und/oder Waren während des Transports oder während des Versands per Post oder Kurierdienst, unabhängig davon, ob der Transport oder der Versand durch den Käufer, den Anbieter oder Dritte erfolgt.

 

Artikel 12. Anwendbares Recht

  1. Für alle Angebote und Vereinbarungen und deren Umsetzung durch den Anbieter gilt das niederländische Recht.
  2. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das für den Ort der Niederlassung des Anbieters zuständige Gericht zuständig.

 

Artikel 13. Schlussbestimmung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auch auf der Website des Anbieters veröffentlicht sind.
  2. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Rücksprache zwischen Anbieter und Käufer als nichtig erweisen oder für nichtig erklärt werden oder hinfällig sein, so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten in Kraft. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung(en) tritt eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen, nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung(en) in Inhalt, Umfang und Wirkung möglichst nahe kommt. In diesem Fall werden sich die Parteien beraten, um eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem Zweck und der Bedeutung der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich entspricht.